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   BVerwG, 14.12.1990 - 5 ER 617.90   

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https://dejure.org/1990,2824
BVerwG, 14.12.1990 - 5 ER 617.90 (https://dejure.org/1990,2824)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1990 - 5 ER 617.90 (https://dejure.org/1990,2824)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - 5 ER 617.90 (https://dejure.org/1990,2824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Anrechnung des Kindergeldzuschlages nach § 11a BKKG auf den Sozialhilfebedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 5 ER 617.90
    Die durchgeführte Berufung war daher unstatthaft; ihre Zurückweisung müßte aus diesem, nach § 144 Abs. 4 VwGO auch noch im Revisionsrechtsstreit zu berücksichtigenden Grunde Bestand haben (BVerwGE 71, 73).
  • BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89

    Anrechnung des Kindergeldzuschlags auf die Sozialhilfeleistung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 5 ER 617.90
    In dem die Mutter der Klägerin betreffenden Revisionsverfahren Nr. 10 RKg 29/89 gelangte das Bundessozialgericht zum Ergebnis, daß das Bundeskindergeldgesetz für den Kindergeldzuschlag nach § 11 a BKGG keinen ausdrücklich genannten Zweck bestimmt habe und deshalb der Kindergeldzuschlag wie Kindergeld anrechenbares Einkommen sei (BSG, Urteil vom 3. April 1990 Nr. 10 RKg 29/89).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 5 ER 617.90
    Kindergeld aber ist anrechenbares Einkommen (BVerwG, Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 5 B 80.85 - <FEVS 35, 1>).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Er hat dabei auch klargestellt, daß es sich beim Kindergeld um eine mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zweckidentische Leistung im Sinne von § 77 BSHG handelt (s. BVerwGE 20, 188 [BVerwG 27.01.1965 - V C 32/64]; Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - ; BVerwGE 39, 314 [BVerwG 16.02.1972 - V C 6/71]; Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 5 B 80.85 - <FEVS 35, 1>; Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 617.90 - ).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 14/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosengeld

    Dies ist mit Art. 6 GG vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 5 ER 617/90; BVerwG, Urteil vom 25. November 1993 - 5 C 8/90 = BVerwGE 94, 326 m. w. N., insbesondere unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 = 1 BvR 1159/91; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 C 25/05 - NJW 2004, 2541).
  • VG Arnsberg, 15.01.2001 - 14 K 4759/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung weiterer

    Dies gilt nicht nur für das auf der Grundlage des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 30. Januar 1990, BGBl. I S. 149, bzw. in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, BGBl. I S. 168, geleistete Kindergeld - und den Kindergeldzuschlag -, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 5 ER 617.90 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0 § 77 BSHG Nr. 12, und Urteil vom 25. November 1993 - 5 C 8.90 -, FEVS Bd. 44, 362, 363; OVG NRW, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 8 A 3699/92 -, sondern gleichermaßen für das nunmehr als "Familientransferleistung" ausgestaltete Kindergeld, das auf der Grundlage des § 31 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der durch das Jahressteuergesetz 1996, BGBl. I S. 1250, (neu) geregelten Fassung gezahlt wird.
  • BVerwG, 29.04.1993 - 5 B 172.92

    Darlegungsanforderungen an eine Beschwerdeschrift wegen einer Grundsatzrüge -

    Vielmehr hat der erkennende Senat entschieden, daß das Kindergeld und der Kindergeldzuschlag auf die Sozialhilfe anrechenbares Einkommen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 5 B 80.85 - <FEVS 35, 1> und Beschluß vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 617.90 - ).
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